Ein Vorfahre als Wappenstifter

Darf ein Vorfahre als Wappenstifter dienen? Auch dann, wenn er bereits verstorben ist? Diese Frage stellt sich etwa, wenn Sie die Führungsberechtigung Ihres Wappens ausweiten möchten. Zum Beispiel so, dass auch Ihre Großeltern das Wappen führen dürfen. Und somit auch alle namensgleichen Nachkommen. Grundsätzlich ist es zwar möglich, einen verstorbenen Vorfahren einzusetzen. Allerdings hängt dies davon ab, in welcher Wappenrolle Sie Ihr Wappen registrieren wollen.

Wer kommt als Wappenstifter in Frage?

Zunächst einmal: Wenn Sie ein Familienwappen beauftragen, gelten Sie automatisch als Wappenstifter. In diesem Fall dürfen alle Ihre Nachkommen das Wappen führen. Um die Führungsberechtigung Ihres Familienwappens auszuweiten, können Sie zum Beispiel Ihren Großvater als Wappenstifter einsetzen. In diesem Fall dürfen auch Ihre Geschwister oder Ihr Vater mit seinen Geschwistern das Wappen führen. Voraussetzung ist natürlich die Namensgleichheit. Um Ihr Wappen bei einer Wappenrolle zu registrieren, brauchen Sie allerdings unter Umständen die Unterschrift des Wappenstifters.

Aus diesem Grund akzeptieren einige Wappenrollen keine verstorbenen Personen als Wappenstifter. Denn eine Wappenstiftung gilt als einseitiger Rechtsakt durch den Stifter. Dementsprechend muss dieser handlungsfähig sein. Er muss eine Wappenstiftung selbst beauftragen und sie eigenhändig unterschreiben. Folglich kommen nur lebende Personen als Wappenstifter infrage.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Allerdings gibt es eine Wappenrolle, die eine Ausnahme macht. Hier können Sie zum Beispiel auch einen verstorbenen Ahnen als Wappenstifter eintragen lassen. In diesem Fall dürfen alle im Familienstammbaum nachfolgenden Generationen das Wappen führen. Vorausgesetzt, sie tragen den gleichen Namen wie der Wappenstifter. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

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