Die Wappenbeschreibung / Blasonierung
Die Wappenbeschreibung, oder auch Blasonierung, hat man im Mittelalter entwickelt. Da war es die Aufgabe des Herolds, die Ritter anhand ihrer Wappen zu bestimmen. Zu dieser Zeit hat man Wappen offiziell auch nur durch Worte beschrieben, nicht zeichnerisch abgebildet. Erst dadurch, dass man ein Wappen als Hoheitssymbol verwendete, bekamen sie zusätzlich zur Beschreibung eine Zeichnung, um ein Wappen eindeutiger erkennbar zu machen. Die Wappenbeschreibung muss äußerst genau sein. Und so kurz wie möglich formuliert sein. Überflüssiges wird weggelassen, die Beschreibung darf keine Unklarheiten enthalten.
Bedeutung des Wortes Blasonierung
Das Wort Blasonierung kommt aus dem französischen Blason, was soviel wie Wappenschild bedeutet. In Frankreich hat sich schon sehr früh, ab dem 13. Jahrhundert, eine eigene Sprache für das genaue Beschreiben von Wappen entwickelt. Diese verwendet man auch heute noch. In Deutschland hat man im 17. Jahrhundert eine einheitliche deutsche Fachsprache für die Wappenbeschreibung entwickelt.
Von der Wappenbeschreibung zum fertigen Familienwappen
Wenn ein Wappen nach einer Wappenbeschreibung illustriert werden soll, spielt der grafische Stil keine Rolle. Es ist nicht wichtig, wie es grafisch umgesetzt wird. Das ist Sache des Wappenkünstlers und seines Könnens. Und natürlich auch eine Sache des persönlichen Geschmacks des Wappenstifters. Oder wenn ein historisches Familienwappen neu gezeichnet werden soll, muss nicht zwingend der gleiche grafische Stil wie von der Vorlage übernommen werden. Es ist auch unwichtig, welche Form der Schild bekommt. Oder wie der Helm und die Helmdecken aussehen. Oder wie man die Helmzier zeichnet und wie die Symbole des Schildes aussehen. Eine Löwe beispielsweise bleibt in der Heraldik ein Löwe. Ganz gleich, ob er eine kleine oder eine ausladende Mähne hat oder ob er eine kurze oder lange Zunge hat.
Wichtig ist der Inhalt der Blasonierung. Die beschriebenen Elemente müssen heraldisch richtig dargestellt werden, in welchem grafischen Stil auch immer.
Das gilt in der Theorie auch für kommunale Wappen. Von einem offiziellen Stadtwappen, dem Hoheitszeichen einer Stadt, gibt es meist nur eine grafische Version. Diese hat man einmal in Auftrag gegeben und immer wieder verwendet. Dadurch hat man den Eindruck, dass ein Stadtwappen dieses bestimmte Aussehen haben muss. Heraldisch gesehen ist es aber nur wichtig, die Wappenbeschreibung richtig umzusetzen. Wie das Wappen am Ende aussieht, bleibt die Interpretation des Wappenkünstlers.
Es wäre also nicht falsch, solch ein Wappen in einer anderen Optik darzustellen. Da man aber ein kommunales Wappen als eine Art Logo für eine Stadt oder ein Land verwendet, legt man natürlich auch Wert darauf, dass dieses immer gleich dargestellt wird. Noch dazu darf ein Hoheitszeichen nicht einfach so verwendet werden. Es bedarf der Erlaubnis der Stadt oder des Staates. Und diese werden genau darauf achten, dass ihr Wappen nicht eine neue Optik bekommt.
Die Fachsprache der Wappenbeschreibung
Ist ein Schild gespalten (mittige vertikale Teilungslinie) und hat somit zwei Felder, wird das vom Betrachter aus gesehene linke Feld als heraldisch „rechts“ oder „vorn“ bezeichnet. Das rechte Feld als heraldisch „links“ oder „hinten“. Diese anfangs etwas verwirrende Beschreibung kommt daher, dass in der Zeit der Ritterturniere das Wappen auf dem Schild getragen wurde. Die Beschreibung bezieht sich auf die Sicht des Schildträgers, der hinter dem Schild steht. Dieser hatte sein Schild meist am linken Arm getragen. Dadurch ist die vom Schildträger aus gesehene linke Seite beim gestreckten Arm hinten und die rechte Seite vorne.
So gibt es eine Unzahl von heraldischen Richtlinien, um ein Familienwappen korrekt zu beschreiben. Ist ein Wappen als halbgespalten und geteilt beschrieben, ist es einmal horizontal in der Mitte geteilt und einmal vertikal im oberen Bereich gespalten. Also ist das Wappen dreigeteilt. Hat ein Wappen eine horizontale Fläche im oberen Drittel, optisch einen „Balken“, beschreibt man dies als Schildhaupt. Ebenso gibt es einen Schildfuß. Ein Schildhauptpfahl sieht aus wie ein großes „T“ im Wappen. Ein Wappentier kann wachsend, rückgewendet, auffliegend, steigend, gestümmelt sein. Jedes dieser Adjektive hat seine eigene Bedeutung. Der Heraldiker oder Wappenkünstler weiß genau, wie die Stellung des Tieres dargestellt werden muss.
Ein geschriebener Satz, ein Familienwappen
In der Fachsprache der Heraldik heißt es dann beispielsweise: „In grün über goldenem Dreiberg zwei gekreuzte silberne Sensenblätter belegt mit einem goldenen Streitkolben; auf dem grün-golden bewulsteten Helm mit grün-goldenen Decken ein schwarzer offener Flug belegt mit goldenen Kleestängeln.“ So wird mit einem einzigen Satz ein Familienwappen beschrieben. Und ein Wappenkünstler kann dieses anschließend zeichnen.
