Allianz Wappen für gleichgeschlechtliche Partner
Allianzwappen oder Familien-Wappen für gleichgeschlechtliche Partner sind selbstverständlich auch möglich. Durch die Liberalisierung der Gesetzgebung und der Möglichkeit zu gleichgeschlechtlichen Ehen sind nun auch in der Heraldik Partnerwappen, Allianzwappen oder Ehewappen möglich. Diese Wappen sehen genauso aus wie jedes andere Wappen. Sie werden in keiner Weise in irgendeiner Form anders behandelt. Also kann auch die Herkunft der Vorfahren des einen oder beider Partner im Wappen vorkommen. Oder der Beruf des Wappenstifters, bzw. des Partner oder andere Inhalte.
Auch hier gilt natürlich, dass man das Familienwappen nur an namensgleiche Nachkommen weiter geben darf. Und diese dürfen das Wappen führen, solange der Familienname gleich bleibt. Weitere Informationen über das Stiften von einem Familienwappen finden Sie hier.