Wer darf ein eigenes Familienwappen stiften?
Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch darf für sich und seine Familie ein eigenes Familienwappen stiften. Dies ist kein Vorrecht von Adelsfamilien. Es muss auch von keiner staatlichen Stelle genehmigt oder registriert werden. Ein Wappen muss auch nicht verliehen werden. Wer möchte, kann sein Familienwappen sogar selbst gestalten. Allerdings muss dieses den Grundsätzen der Heraldik entsprechen.
Um ein Familienwappen zu stiften, braucht man weder Adelstitel noch adelige Vorfahren. Zwar begann der Adel historisch gesehen damit, Wappen zu führen. Jedoch spielen Stand und Beruf heute keine Rolle mehr. Vielmehr gibt es neben adeligen Wappen auch bürgerliche und bäuerliche Wappen, Handwerker-Wappen und geistliche Wappen. Seit dem Ende der Monarchie gibt es in Deutschland keine Wappenverleihung mehr. Auch behördliche Genehmigungen sind nicht nötig. Somit kann jeder selbst entscheiden, ob er ein eigenes Familienwappen stiften möchte.
Was Sie beim Stiften eines Wappens berücksichtigen sollten
Zuerst einmal sollte man in der eigenen Familie forschen, ob es in der Vergangenheit bereits ein Wappen gab. Dazu muss man die Stammlinie der Familie erforschen. Oder in den großen Wappenverzeichnissen, wie beispielsweise die Wappen-Sammlung Siebmacher.
Möchte man ein Wappen annehmen, sollte man sich an einen erfahrenen Heraldiker / Wappenkünstler wenden. Das neue Familienwappen sollte möglichst redend sein. Das bedeutet, den Namen wenn möglich, bildlich darzustellen.
Das wichtigste, was ein Wappenstifter berücksichtigen sollte: Das neue Wappen darf keine fremden Rechte verletzten. Jedes Wappen muss einmalig sein. Denn genau wie Namen und Marken sind Wappen geschützt. Um diesen Schutz zu wahren, können Sie Ihr Wappen registrieren. Die Verwendung eines bereits vorhandenen Wappens ist tabu. Genauere Informationen dazu finden Sie unter Wappenrecht. Selbstverständlich überprüfen wir Ihr Wappen vor dem Eintrag für Sie.
Anlässe für eine Wappenstiftung gibt es viele. Beispielsweise eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Natürlich können Sie ein Familienwappen auch verschenken. Sei es zum Geburtstag oder zu einem Jubiläum. Dies sollte allerdings in Form eines Gutscheines erfolgen. Der Wappenstifter soll selber Einfluss nehmen können auf den Inhalt des Wappens. Nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihr Familienwappen individuell zu gestalten. Mehr dazu finden Sie unter Was kann in einem Familienwappen dargestellt werden?