Was wird in einem Familienwappen gezeigt?
Ein Familienwappen als Zeichen der Familie
Wer für sich und seine Familie ein neues, ein eigenes Familienwappen erstellen möchte, steht vor der Frage, was im Einzelnen dargestellt werden soll. Ein Familienwappen als Zeichen der Familie und nicht als Zeichen einer einzelnen Person. Das Wappen sollte daher nicht nur die Eigenschaften des Wappenstifters widerspiegeln. Sondern vor allem die der gesamten Familie. Was repräsentiert eine Familie über Generationen hinweg? Gibt es eine Symbolik, die einen Bezug zur Familiengeschichte zeigt?
Um ein Familienwappen zu erstellen, sollte man sich daher über seine Vorfahren erkundigen. Und über die hauptsächlich über Generationen vorherrschenden Berufe. Auch die Stammheimat, also die Herkunft der Familie, die Familiensituation ist eine Möglichkeit. Gibt es beispielsweise langjährigen Besitz? Selbstverständlich kann man auch den Beruf, den Wohn- und Geburtsort des Wappenstifters symbolisieren. Aber wenn möglich nicht ausschließlich. Ebenso kann man bestimmte Eigenschaften oder Werte, die der Familie wichtig erscheinen, symbolisch in einem Familienwappen darstellen.
Der Name im Familienwappen
Nach den Regeln der Heraldik ist das Familienwappen die bildliche Darstellung des Familiennamens. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil sich der Familienname und die Bedeutung des Namens nicht ändern im Laufe der Zeit. Und somit ein Familienwappen, welches den Namen darstellt, über viele Generationen hinweg für jeden Nachkommen identitätsstiftend ist. Traditionell stellt man den Namen nach Möglichkeit „redend“ dar. Es sollte sich also der Familienname im Familienwappen widerspiegeln. Daher sollte man nach Möglichkeit die Bedeutung des Namens klären, bevor man ein Familienwappen erstellen will.
Ein „redendes“ Wappen kann beispielsweise ein Symbol enthalten, das der Bedeutung des Namens entspricht (eine Familie Fuchs kann das Tier im Wappen zeigen oder eine Familie Bauer ein landwirtschaftliches Symbol verwenden) oder man kann durch eine geschickte Schildteilung den Anfangsbuchstaben des Namens andeuten, siehe auch Buchstaben im Wappen.
Die Stammheimat im Familienwappen
Die Stammheimat, bzw. die Herkunft der Familie ist ein weiterer wichtiger Baustein für das Familienwappen als Zeichen der Familie. Um die Herkunft der Familie zu versinnbildlichen, kann man aus den regionalen Wappen der Herkunftsregion ein Symbol, eine Schildteilung oder die Farben wählen oder mit einem Symbol die Herkunftsregion veranschaulichen.
Berufstradition im Familienwappen
Gibt es vorherrschende, gleiche Berufe mehrerer Vorfahren über Generationen hinweg, können diese mit Berufs-spezifischen Symbolen oder Zunftzeichen dargestellt werden, dies wäre ein sehr charakteristisches Merkmal eines Familienwappens. Gibt es verschiedene Berufe der Vorfahren und soll nur ein bestimmter Beruf dargestellt werden, oder nur der Beruf des Wappenstifters, oder die berufliche, unternehmerische Situation des Wappenstifters, ist dies auch möglich.
Persönliche Eigenschaften im Familienwappen
Es ist ebenso möglich, persönliche Eigenschaften oder Charaktereigenschaften einer Familie in einem Familienwappen zu zeigen. Es kann auch ein bestimmter Glaube oder eine bestimmte Lebenseinstellung in einem Wappen heraldisch symbolisiert werden.
Charakteristische Merkmale einer Familie im Familienwappen
Der Wappenstifter kann auch ein Merkmal, das die Familie charakterisiert, in einem Familienwappen als Zeichen der Familie unterbringen. Dies kann eine Geisteshaltung sein, langjähriger Besitz, eine unternehmerische Situation oder eine Freizeitgestaltung, die das Leben einer Familie bestimmt. Wenn also die Familie beispielsweise seit mehreren Generationen Pferdesport betreibt.
Jedes einzelne dieser Symbole aus dem Wappen wird in der Wappenbegründung erklärt und begründet. So kann man immer nachvollziehen, warum welches Symbol und welche Farben in einem Familienwappen verwendet wird. Das ist auch für nachfolgende Generationen von Bedeutung. Mehr Informationen zu der rechtlichen Seite beim Erstellen von einem Familienwappen gibt es unter Wappenrecht.