Die Waffen oder auch die Bewehrung von Tieren in der Heraldik

Die Bewehrung von Tieren, oder auch Waffen genannt, meint bei den Tierfiguren die Körperteile, die sie zum Verteidigen oder zum Angreifen verwenden. Bewehrungen gibt es nicht nur bei Löwen. Auch Vögel sind bewehrt, mit Krallen und Schnabel. Bei einem Pferd sind es die Hufe, bei einem Stier die Hörner, bei einem Wildschwein / Eber die Hauer. Die Bewaffnung der Tiere wird meist in einer Kontrastfarbe zum Körper dargestellt. Beispielsweise kann ein roter Löwe eine blaue Bewehrung, also blaue Krallen haben. Oder ein schwarzer Adler einen goldenen Schnabel und goldene oder rote Krallen.

Ein Löwe mit roten Zähnen?

Oder ein Wolf mit blauen Krallen und blauen Zähnen? Das gibt es beides. Sieht im ersten Moment vielleicht etwas ungewöhnlich aus. Aber es entspricht tatsächlich den heraldischen Vorgaben für die Bewehrung von Tieren. Beim neu Erstellen von einem Familienwappen muss der Wappenkünstler das berücksichtigen. Das kommt von der Blasonierung, der Wappenbeschreibung. Wenn es beispielsweise heißt: ein Löwe mit roter Bewehrung. Dann müssen nicht nur die Krallen in rot eingefärbt sein. Sondern auch die Zähne, denn die gehören zur Bewehrung dazu.

Die Bewehrung von Tieren ist oft falsch tingiert

Man muss genau auf die Beschreibung achten, wenn man ein bestimmtes Wappentier für sein Familienwappen verwendet. Der Bayerische Löwe beispielsweise ist heraldisch gesehen nur dann der Bayerische Löwe, wenn er rot bewehrt ist. In der Wappenbeschreibung zum Bayerischen Staatswappen heißt es: „Zwei goldene, rotbewehrte Löwen umrahmen das Wappen als Schildhalter.“ Das schließt wie beschrieben eigentlich auch die Zähne mit ein. Diese müssten rot tingiert, also eingefärbt sein. Erstaunlicherweise gibt es fast gar keine Darstellungen mit roten Zähnen. Auch die bekannten Wappenkünstler aus dem vorigen Jahrhundert haben die Zähne nicht rot gefärbt. Im Fall vom Wappenkünstler Eduard Ege sind die Zähne in seinen Zeichnungen golden, bzw. gelb gefärbt. Der bekannte Wappenkünstler Otto Hupp hat bei seinem Wappenentwurf des Bayerischen Staatswappens von 1923 die Zähne der goldenen Löwen weiß belassen.

Eine Zunge hat auch eine vorgegebene Farbe

Auch die Zunge wird oft in einer bestimmten Farbe beschrieben. Allerdings gehört die nicht zur Bewehrung von Tieren dazu. Und wenn dem Wappentier die Waffen fehlen, ist es unbewaffnet oder unbewehrt. Das kann dann ein Löwe oder ein Adler ohne Krallen sein.

Mehr Informationen zu den Farben in der Heraldik finden Sie hier.

Familienwappen erstellen, Bewehrung von Tieren in der Heraldik
die Bewehrung von Tieren in der Heraldik: Löwe mit goldener Bewehrung
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