Familienwappen und seine Farbregeln

Farbgebung, bzw. Tingierung im Familienwappen

Früher sollte ein Familienwappen ein weithin sichtbares und leicht zu unterscheidendes Erkennungszeichen sein. Und auch heute noch. Daher hat man in der Heraldik für die Farben im Wappen sehr kontrastreiche Farbkombinationen gewählt. Und sich auf nur vier klare, kräftige, eindeutige Farben und zwei Metallfarben beschränkt. Das sind die farbstarken Grundtöne Schwarz, Blau, Rot und Grün. Für Schwarz verwendet man das Elfenbeinschwarz. Für Blau Kobalt oder Ultramarinblau, für Rot verwendet man Zinnoberrot. Und für Grün Zinnobergrün oder das sogenannte Schweinfurter Grün. Eine intensive und lichtechte Farbe, die Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Aber zum Ende des gleichen Jahrhunderts auch schon wieder verboten wurde, da sie sehr giftig war. Heute gibt es dafür entsprechenden Ersatz.

In der heutigen Zeit werden die Farben im Wappen vom Wappenkünstler in einem einheitlichen, klaren Grundton widergegeben. Farbvarianten wie beispielsweise hellblau oder pink sind nicht zulässig. Es ist jedoch zulässig, jedes Symbol in einer der heraldischen Farben einzufärben. Auch wenn die Farbe unnatürlich wirkt, so kann ein Pferd auch grün oder blau sein.

Metallfarben und natürliche Farben im Wappen

Für die Metallfarben verwendete man ursprünglich in der Heraldik ein Blattgold für Gold und das Platina für Silber. Ein echtes Silber oxydiert neben anderen bestimmten Farben, deshalb hat man sich auf Platina, ein helles Grau, geeinigt. Im Druck verwendet man für die Metallfarbe Gold ein Gelb und für Silber ein helles Grau oder Weiß. Purpur wird in der deutschen Heraldik nur in Ausnahmefällen verwendet. Zum Beispiel bei Kronen, Fürstenhüten oder Wappenmänteln oder als Helm-Innenfutter. In anderen europäischen Ländern ist diese Farbe auch als Schildfarbe zu finden.

Die Fleischfarbe (Hautfarbe) ist ebenso eine Ausnahme, man verwendet sie für die Farbgebung von Menschen. Weitere „natürliche“ Farben im Wappen sind Braun und Eisengrau, die man sparsam verwenden kann. Beispielsweise Braun als Haarfarbe bei Menschen oder Fellfarbe von Tieren. Grundsätzlich aber gilt, dass eine Naturfarbe im allgemeinen in die nächstliegende heraldische Farbe „umgesetzt“ wird. Mit Eisengrau werden die Helme eingefärbt.

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Familienwappen mit zwei Farben und einer Metallfarbe

Farbe auf Metall und umgekehrt – die Farbregel in der Heraldik

In jedem Familienwappen sollten höchstens zwei Grundfarben enthalten sein und es muss eine Metallfarbe enthalten sein. Es gilt die heraldische Farbregel, dass „Metall“ nicht neben oder auf „Metall“ und „Farbe“ nicht neben oder auf „Farbe“ stehen darf. Eine farbige Figur darf beispielsweise im Wappen nur in einem metallenem Feld stehen. Und umgekehrt darf ein metallfarbenes Symbol nur auf einem Farbfeld stehen, um eine optimale Signalwirkung zu erzielen. Die Hautfarbe ist von dieser Regel ausgenommen.

Diese Farbregel betrifft alle Farben im Wappen, alle Wappenteile, den Schild, die Helmzier, die Helmdecken. Die Farben des Wappenschildes wiederholen sich in der Helmzier. Und die Farben der Helmdecke richten sich nach dem Wappenschild. Wobei darauf zu achten ist, dass die Außenseite der Decken eine Grundfarbe hat und die Innenseite eine Metallfarbe.

Als beliebt und als etwas Besonderes gelten in der Heraldik die farbverwechselten Tinkturen. Ist ein Schild beispielsweise gespalten und hat somit eine Grundfarbe und ein Metall und liegt ein ebenfalls gespaltenes Symbol auf dieser Teilung, wird die Seite des Symbols die Farbe erhalten, die auf der metallenen Schildseite steht.

Ausnahmen der Farbregel in der Heraldik

Allerdings kann die Farbregel vom Wappenkünstler nicht immer eingehalten werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei einer dreiteiligen Schildteilung. Dabei treffen sich alle Flächen an einem Punkt. Da kann man es nicht vermeiden, dass zwei Farben aneinander geraten. Oder ein geteiltes Schildbild ist zusätzlich mit einer Figur belegt. Oder eine geteilte Figur steht in einem einfarbigen Schild. Zum Beispiel der rot-silbern geteilte hessische Löwe auf blauem Grund. Ebenso muss in der Heraldik bei der Bewehrung von Tieren eine Ausnahme gemacht werden. Da Tiere in Farbe auf Metall oder umgekehrt dargestellt werden und mit der andersfarbigen Bewehrung automatisch ein Farbfehler entsteht.

Die heraldischen Regeln für Farben im Wappen werden übrigens auch bei Flaggen angewendet. Aber auch hier gibt es Farbfehler. Beispielsweise wird der deutsche Bundesadler in schwarz mit roter Bewehrung auf goldenem Grund gezeigt. Dies gilt aber – siehe oben – nicht als Verstoß, da es sich nicht vermeiden lässt. Oder die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold: hier treffen zwei Farben aufeinander. Korrekt wäre es, wenn das Gold zwischen den beiden Farben wäre.

Schwarz-weiß Darstellungen von Wappen können auch „in Farbe“ gezeichnet werden. Indem die Farbflächen mit verschiedenen Formen von Schraffuren dargestellt werden, weiteres unter Farbdarstellung mit Schraffur.

Siehe auch die Bedeutung der Farben in einem Familienwappen.

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