Der Wappenbrief

Das Wappenrecht hat man in früheren Zeiten hoheitlich geregelt. Mit dem ausgestellten Wappenbrief oder Wappendiplom erteilte man einem Wappen-Besitzer die Genehmigung zum Führen seines Familienwappens. Heute ist das Stiften eines Familienwappens ein einseitiger Rechtsakt einer privaten Person. Oder eines Vereins, einer Gemeinde und so weiter. Dafür muss man keine Genehmigung oder ähnliches mehr einholen. Der Wappenbrief ist somit nicht mehr zur Genehmigung nötig. Er ist vielmehr inzwischen eine Bestätigung, dass man ein Familienwappen führt und dass dieses bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Der Wappenbrief als Nachweis

Im Wappenbrief ist das Wappen mit einer Wappenbeschreibung beschrieben. Außerdem sind mit der Wappenbegründung die einzelnen Symbole und Farben und anderes vom Wappen begründet. Damit wird bestätigt, dass dieses Familienwappen einmalig ist. Es ist also selber erstellt und nicht von einem anderen Wappen kopiert. Es ist registrierfähig, es entspricht also den Regeln der Heraldik. Dementsprechend kann man es in einer Wappenrolle veröffentlichen und registrieren lassen, beziehungsweise in einem Verzeichnis eingetragen lassen.

Mit der Unterschrift des Heraldikers und des Datums der Wappenstiftung hat man auch einen Nachweis darüber, dass das Wappen zu einem bestimmten Datum von einer Familie angenommen wird. Das kann bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Familienwappen hilfreich sein. Wenn man nachweisen kann, wann und wer das Wappen gestiftet hatte und wie genau das Wappen aussieht. Auch ist in so einer Urkunde die Führungsberechtigung für die nachkommenden Generationen dieser Familie geregelt.

Wer bekommt einen Wappenbrief?

Ein Wappendiplom erhält jeder Wappenstifter, der sein Familienwappen beispielsweise in unserer Partner-Wappenrolle registrieren lässt. Dieser ist auf hochwertigem Papier gedruckt. Er ist innerhalb von einem Karton-Einband zum aufklappen und sehr repräsentativ gestaltet. Der Einband ist ebenso edel gestaltet mit Prägung. Dieses Wappendiplom bekommt der Wappenstifter neben der Veröffentlichung, beziehungsweise Abbildung des Wappens in der Wappenrolle ausgestellt. Darin wird das Familienwappen mit Wappenregistriernummer, Wappenbegründung (Symbolerklärung) und Wappenbeschreibung (Blasonierung) abgebildet. Der Wappenstifter erhält die Führungsberechtigung.

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