Nutzungsrechte an Familienwappen
Familienwappen Nutzungsrechte an der Beschreibung
Beim Erstellen von einem Familienwappen werden zweimal Nutzungsrechte vergeben. Einmal vom Heraldiker für die Wappenbeschreibung, das Wappenkonzept, für den Wappen-Entwurf also. Dieser ist natürlich ebenso wie die Zeichnung eine künstlerische, kreative, geistige Leistung. Und einmal vom Wappenkünstler, der das Familienwappen künstlerisch umsetzt. Lässt sich ein Wappenstifter also ein Familienwappen erstellen und in einer Wappenrolle eintragen, bekommt er gewöhnlich eine Blasonierung seines Wappens. Mit dieser Wappenbeschreibung erhält der Wappenstifter vom Heraldiker, der das Wappen entworfen hat, im Normalfall die uneingeschränkten und alleinigen Familienwappen Nutzungsrechte.
Familienwappen Nutzungsrechte an der Zeichnung
Die Nutzungsrechte an der Wappenzeichnung, an der künstlerischen Reinzeichnung (Aufriss), die ein Wappenkünstler oder der Heraldiker anhand dieser Beschreibung erstellt, wird vom Wappenkünstler im Normalfall an den Wappenstifter übertragen. Das geschieht bei Wappen erstellen automatisch mit der Übergabe des Familienwappens auf einem Druck und auf einer Daten-CD. Das bedeutet, dass der Auftraggeber / Wappenstifter die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem eigenen Familienwappen erhält. Somit hat der Auftraggeber / Wappenstifter das alleinige Recht, sein Familienwappen zu führen oder die Erlaubnis zur Führung des Wappens weiterzugeben. Das Urheberrecht kann der Wappenkünstler übrigens nicht vergeben, das bleibt immer beim Urheber, in diesem Fall beim Wappenkünstler.