Was sollte ein Wappenkünstler können?

Der Wappenkünstler (Definition)

In der Heraldik wird als Wappenkünstler eine kreativ tätige Person bezeichnet, die ein Wappen / Familienwappen nach den traditionellen Regeln der Wappenkunde entwirft. Und diese unter künstlerisch wertvollen Aspekten anfertigt. Ebenso gebräuchliche Berufsbezeichnungen sind Wappengestalter, Wappendesigner, Wappenhandwerker, Wappenhersteller. Der Begriff Wappenkünstler wurde erst relativ spät, in der Moderne, gebräuchlich. In der Hauptzeit der Heraldik, im 11. bis 16. Jahrhundert, gab es diese Definition nicht. Man bezeichnete eine Person, die sich mit dem Erstellen von Wappen beschäftigte, eher als Herold. Die ersten Wappengestalter im heutigen Wortsinn waren im 15. / 16. Jahrhundert Künstler wie Albrecht Dürer oder Hans Holbein. Die haben sich mit der Heraldik beschäftigt und großartige Wappenzeichnungen erstellt.

Künstlerische Fähigkeiten und heraldische Kenntnisse

Ein guter Wappendesigner kann hauptberuflich freischaffender Künstler oder Grafiker sein. Oder Familienwappen als Nebenbeschäftigung erstellen und zeichnen. Auf jeden Fall soll er über ausreichende künstlerische Fähigkeiten und heraldische Kenntnisse verfügen. Er soll ein Familienwappen erstellen können, das sich auf Wunsch in einer Wappenrolle registrieren lässt. Also heraldisch korrekt ist. Er wird ein neues Familienwappen mit der Hand zeichnen können. Und folglich verzichtet er auf das Arbeiten mit Cliparts. Das sind fertig gezeichnete Symbole, meist aus dem Internet heruntergeladen, die dann einfach zu einem fertigen Wappen zusammengesetzt werden. Ebenso soll er eine korrekte Wappenzeichnung – einen Aufriss – anhand einer Blasonierung erstellen können. Also eine Wappenbeschreibung künstlerisch umsetzen können. Siehe auch Was ist eine Blasonierung? Wenn dies alles zutrifft, muss einem Wappenstifter nur noch der grafische Stil des Künstlers gefallen. Hier finden Sie Wappen-Muster und eine Beschreibung unserer Arbeitsweise.

Ist der Wappenkünstler besonders erfahren in der Heraldik, wird er auch als Heraldiker bezeichnet. Hier finden Sie ein Kurzportrait über unseren Wappenkünstler, der für Wappen erstellen die Familienwappen zeichnet.

Der Wappenbrief

Das Wappenrecht hat man in früheren Zeiten hoheitlich geregelt. Mit dem ausgestellten Wappenbrief oder Wappendiplom erteilte man einem Wappen-Besitzer die Genehmigung zum Führen seines Familienwappens. Heute ist das Stiften eines Familienwappens ein einseitiger Rechtsakt einer privaten Person. Oder eines Vereins, einer Gemeinde und so weiter. Dafür muss man keine Genehmigung oder ähnliches mehr einholen. Der Wappenbrief ist somit nicht mehr zur Genehmigung nötig. Er ist vielmehr inzwischen eine Bestätigung, dass man ein Familienwappen führt und dass dieses bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Der Wappenbrief als Nachweis

Im Wappenbrief ist das Wappen mit einer Wappenbeschreibung beschrieben. Außerdem sind mit der Wappenbegründung die einzelnen Symbole und Farben und anderes vom Wappen begründet. Damit wird bestätigt, dass dieses Familienwappen einmalig ist. Es ist also selber erstellt und nicht von einem anderen Wappen kopiert. Es ist registrierfähig, es entspricht also den Regeln der Heraldik. Dementsprechend kann man es in einer Wappenrolle veröffentlichen und registrieren lassen, beziehungsweise in einem Verzeichnis eingetragen lassen.

Mit der Unterschrift des Heraldikers und des Datums der Wappenstiftung hat man auch einen Nachweis darüber, dass das Wappen zu einem bestimmten Datum von einer Familie angenommen wird. Das kann bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Familienwappen hilfreich sein. Wenn man nachweisen kann, wann und wer das Wappen gestiftet hatte und wie genau das Wappen aussieht. Auch ist in so einer Urkunde die Führungsberechtigung für die nachkommenden Generationen dieser Familie geregelt.

Wer bekommt einen Wappenbrief?

Ein Wappendiplom erhält jeder Wappenstifter, der sein Familienwappen beispielsweise in unserer Partner-Wappenrolle registrieren lässt. Dieser ist auf hochwertigem Papier gedruckt. Er ist innerhalb von einem Karton-Einband zum aufklappen und sehr repräsentativ gestaltet. Der Einband ist ebenso edel gestaltet mit Prägung. Dieses Wappendiplom bekommt der Wappenstifter neben der Veröffentlichung, beziehungsweise Abbildung des Wappens in der Wappenrolle ausgestellt. Darin wird das Familienwappen mit Wappenregistriernummer, Wappenbegründung (Symbolerklärung) und Wappenbeschreibung (Blasonierung) abgebildet. Der Wappenstifter erhält die Führungsberechtigung.

Die Familienwappen Wortbedeutung

Die Frage nach der Familienwappen Wortbedeutung führt uns zurück bis ins Mittelalter. Denn die Bezeichnung Wappen stammt aus dem Mittelniederländischen („wapen“). Sie war zunächst bedeutungsgleich mit dem mittelhochdeutschen „wafen“ für „Waffe“ oder „Rüstung“. Seit dem 12. Jahrhundert bezeichnete „wapen“ auch das Symbol auf den Waffen. Im 16 Jahrhundert schließlich bildeten sich unterschiedliche Begriffe heraus: Waffen für Kampfgeräte einerseits und Wappen für Abzeichen andererseits.

Wappen als Erkennungszeichen

Anfänglich war das Wappen ein Abzeichen auf einem Schutzschild. Daher stammt auch seine bis heute typische Form. Wappen dienten in Kämpfen und Turnieren als Erkennungszeichen. Dementsprechend trugen Kämpfer und Wettkämpfer sie auf Helmen, Rüstungen, Schildern und Fahnen. Dadurch konnten Freunde und Gegner sich schon von weitem erkennen. Selbst dann, wenn sie Rüstung und Helm trugen.

Familienwappen Bedeutung

Wappen bezeichneten immer eine Zugehörigkeit. Zum Beispiel zu einem Land oder einer Stadt. Noch heute kennen wir solche Städte- oder Länderwappen. Ein Beispiel für ein Wappen einer Verbandsgemeinde aus mehreren Gemeinden ist unten abgebildet. Ebenso konnten Wappen aber auch für eine Familie stehen. Diese sogenannten Familienwappen waren vor allem beim Adel weit verbreitet. Sie stifteten unter den Familienmitgliedern Identität und Zugehörigkeit. Mehr zur Geschichte der Familienwappen finden Sie hier.

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dieses Wappen verbindet 21 Gemeinden zu einem Gemeindeverbund

Familienwappen erstellen – Wappen zeichnen mit der Hand:

Das Konzept und der erste Entwurf vom Wappen

Beim Wappen zeichnen erstellen wir zuerst ein Konzept für das neue Familienwappen. Damit klären wir die Bedeutung der Symbole mit dem Wappenstifter. In einem zweiten Schritt zeichnen wir diese Symbole in einer Handzeichnung mit einer groben Zeichnung (1) und farblich skizziert (2). Nach der Freigabe durch den Wappenstifter arbeiten wir den Entwurf des Familienwappens detailliert aus, scannen diesen ein und färben ihn ein (3). Alles zeichnen wir mit der Hand, wir verwenden keine fertigen grafischen Elemente. Und wenn eine bereits gezeichnete Helmdecke oder ein bereits gezeichnetes Symbol zu einem neuen Wappenentwurf passt und wir dieses wieder verwenden, ist es natürlich ebenso eigenhändig gezeichnet. Jedes neue Familienwappen ist immer mit eigenhändig gezeichneten Symbolen und Elementen gestaltet, das garantieren wir.

Das fertige Familienwappen

Nach diesem Schritt ist das Wappen eigentlich fertig. Jetzt kommt noch die aufwändige Reinzeichnung, bei der wir durch Licht- und Schatteneffekte eine plastische Anmutung erzeugen (4). Wappen zeichnen mit der Hand, ohne Cliparts! Siehe auch Familienwappen erstellen. Unter Wappen-Muster finden Sie weitere Beispiele von neu erstellten Familienwappen.

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Wer darf ein eigenes Familienwappen stiften?

Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch darf für sich und seine Familie ein eigenes Familienwappen stiften. Dies ist kein Vorrecht von Adelsfamilien. Es muss auch von keiner staatlichen Stelle genehmigt oder registriert werden. Ein Wappen muss auch nicht verliehen werden. Wer möchte, kann sein Familienwappen sogar selbst gestalten. Allerdings muss dieses den Grundsätzen der Heraldik entsprechen.

Um ein Familienwappen zu stiften, braucht man weder Adelstitel noch adelige Vorfahren. Zwar begann der Adel historisch gesehen damit, Wappen zu führen. Jedoch spielen Stand und Beruf heute keine Rolle mehr. Vielmehr gibt es neben adeligen Wappen auch bürgerliche und bäuerliche Wappen, Handwerker-Wappen und geistliche Wappen. Seit dem Ende der Monarchie gibt es in Deutschland keine Wappenverleihung mehr. Auch behördliche Genehmigungen sind nicht nötig. Somit kann jeder selbst entscheiden, ob er ein eigenes Familienwappen stiften möchte.

 

Was Sie beim Stiften eines Wappens berücksichtigen sollten

Zuerst einmal sollte man in der eigenen Familie forschen, ob es in der Vergangenheit bereits ein Wappen gab. Dazu muss man die Stammlinie der Familie erforschen. Oder in den großen Wappenverzeichnissen, wie beispielsweise die Wappen-Sammlung Siebmacher.

Möchte man ein Wappen annehmen, sollte man sich an einen erfahrenen Heraldiker / Wappenkünstler wenden. Das neue Familienwappen sollte möglichst redend sein. Das bedeutet, den Namen wenn möglich, bildlich darzustellen.

Das wichtigste, was ein Wappenstifter berücksichtigen sollte: Das neue Wappen darf keine fremden Rechte verletzten. Jedes Wappen muss einmalig sein. Denn genau wie Namen und Marken sind Wappen geschützt. Um diesen Schutz zu wahren, können Sie Ihr Wappen registrieren. Die Verwendung eines bereits vorhandenen Wappens ist tabu. Genauere Informationen dazu finden Sie unter Wappenrecht. Selbstverständlich überprüfen wir Ihr Wappen vor dem Eintrag für Sie.

Anlässe für eine Wappenstiftung gibt es viele. Beispielsweise eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Natürlich können Sie ein Familienwappen auch verschenken. Sei es zum Geburtstag oder zu einem Jubiläum. Dies sollte allerdings in Form eines Gutscheines erfolgen. Der Wappenstifter soll selber Einfluss nehmen können auf den Inhalt des Wappens. Nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihr Familienwappen individuell zu gestalten. Mehr dazu finden Sie unter Was kann in einem Familienwappen dargestellt werden?

Ahnenforschung vor Wappenstiftung?

Man muss keine Ahnenforschung betreiben um ein eigenes Familienwappen zu stiften. Aber durch so eine Forschung kann man sich über seine Vorfahren und somit über seine Herkunft Gewissheit verschaffen. Auch kann man sich informieren, was die typischen Merkmale der Familiengeschichte sind. Deshalb empfehlen wir auch eine genealogische Forschung. Für viele ist das ein grundlegender Bestandteil ihres Familienwappens.

Aber nicht nur die Herkunft der Vorfahren. Auch die Stammheimat, über Generationen vorherrschende Berufe, Generationen übergreifender Besitz und ähnliches wird in vielen Wappen symbolisch dargestellt. Siehe auch Das Familienwappen, Erkennungszeichen einer Familie. Für einige Wappenstifter ist aus unterschiedlichen Gründen der Bezug zu ihren Vorfahren und deren Herkunft weniger wichtig. Aber selbstverständlich ist auch hier das Erstellen eines Familienwappens möglich.

Familienwappen Geschenkgutschein verschenken

Es wird gerne ein Familienwappen beispielsweise zur Hochzeit oder zu einem runden Geburtstag verschenkt. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass die Annahme, also die Stiftung eines Wappens, ein Rechtsakt darstellt. Und das bedeutet, dieses muss vom Wappenstifter selbst ausgehen. Man kann also nicht für jemand anderen ein Wappen stiften. Zudem besteht natürlich auch immer die Gefahr, dass der Beschenkte mit den Symbolen und dem Aufbau des Wappens nicht einverstanden ist. Daher bieten wir bei Wappen erstellen einen repräsentativen Familienwappen Geschenkgutschein für das Erstellen von einem eigenen Familienwappen an. Diesen beschriften wir dann nach Ihren Vorgaben mit einem persönlichen kurzen Text. Und senden Ihnen diesen als hochwertigen professionellen Ausdruck dann auf dem Postweg zu. Damit haben Sie ein wertiges Geschenk zum Überreichen.

Möglich ist es auch, dem Wappenstifter einen Entwurf zu schenken. Dieser kann dann die Fertigstellung in Auftrag geben und somit das Wappen stiften. Verschenkt man einen Familienwappen Geschenkgutschein, kann der Empfänger diesen Gutschein jederzeit einlösen. Und er kann seine eigenen Wünsche äußern und somit selber Einfluss auf die Wappengestaltung nehmen. Und dazu hat er ganze zwei Jahre Zeit, so lange ist der Gutschein im allgemeinen gültig. Siehe bitte auch Familienwappen Gutschein.

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Gutschein für ein Familienwappen

Farben im Familienwappen und ihre Bedeutung

Die Farbgebung in der Heraldik ist die sogenannte Tingierung. An einem Wappen fallen meist zuerst seine Farben auf. Aber nicht jeder weiß, dass die Farben im Familienwappen oft auch eine Bedeutung haben. So können Farben zum Beispiel auf die Herkunft hinweisen. Blau-Silber beispielsweise kann für Bayern stehen, also die bayerische Raute. Die Kombination Rot-Silber hingegen kann auf Hamburg verweisen. Manchmal sind Farben auch durch die verwendeten Symbole vorgegeben: So ist der brandenburgische Adler zum Beispiel immer rot.

Der Mensch neigt dazu, Farben im Familienwappen zu interpretieren. Das ist zwar verständlich, aber nicht unbedingt heraldisch richtig. So kann ein Wappenstifter das Rot in seinem Wappen als Farbe der Liebe deuten. Allerdings gibt es für solche Deutungen in der Wappenkunde keine wissenschaftliche Grundlage.

Welche Farben gibt es in Wappen?

Es gibt in der Heraldik die Farben Schwarz, Blau, Rot und Grün. Purpur ist in der Regel den kirchlichen Wappen vorbehalten. Hinzu kommen die Metallfarben Gold und Silber. Diese erscheinen in gedruckten Wappen als Gelb und Weiß oder Grau. Normalerweise werden alle Farben als kräftiger Grundton verwendet. Abstufungen gibt es in der Regel nicht. In Schwarz-Weiß-Abbildungen erhält jede Farbe eine eigene Schraffur. Für die Verwendung der Farben gibt es bestimmte Regeln. So darf Metall zum Beispiel nicht neben Metall stehen (nur in Ausnahmefällen). Sondern Metall auf oder neben ­­­­­­­­­­­­­­­einer Farbe.

Die Farben eines Wappens werden in der Wappenbegründung erklärt. Diese steht in der Wappenrolle und im Wappenbrief.

Weitere Informationen über die Verwendung von Farben und ihre Regeln finden Sie hier: Farben im Wappen.

Die Wappen Bestandteile

Der Wappen-Schild

Das wichtigste der Wappen Bestandteile in einem Wappen ist der Schild. Das in einen Schild gestellte Bild kann man als Wappen bezeichnen. Die Darstellungsform des Schildes wechselte im Laufe der Jahrhunderte immer wieder seine Form. So wurde das Wappen im Laufe der Geschichte erst als „normannischer“ Schild dargestellt. Dann in Dreiecksform, wechselte in der Wiedergabe zum tartschenförmigen Schild, die barocke Wappenkartusche. Bis hin zu dem heute üblichen, unten halbkreisförmigen Schild.

Helm und Helmdecke

Weiteres Bestandteil des Familienwappens sind der Helm und die Helmdecke. Wie der Schild, so wandelte sich auch der Helm in der Wappendarstellung mit den Änderungen in Mode und Rüstungstechnik. Frühe Wappen zeigen den Topfhelm, später den Bügelhelm. Für bürgerliche Wappen wurde der Stechhelm verwendet. In der Wappendarstellung war der Spangenhelm ab dem 15. Jahrhundert in der Regel adeligen Familienwappen vorbehalten. Mit diesen Wappendarstellungen sollte schon auf den ersten Blick eine Differenzierung zwischen bürgerlichen Familienwappen und adeligen Wappen erfolgen können. Allerdings wird in der heutigen Zeit der Spangenhelm auch gerne für bürgerliche Familienwappen verwendet. Siehe auch Der Helm auf dem Wappen.

Die Helmdecken der Wappen leiten sich vom ledernen Nackenschutz der hochmittelalterlichen Helme ab. Sie werden heute im Familienwappen gerne besonders ausladend und dekorativ gestaltet, in Bändern oder Blattwerk dargestellt.

Die Helmzier

In der Helmzier der Familienwappen werden in der Regel Schildfiguren wiederholt und oftmals auch durch Hinzufügen von weiteren Elementen, die einen Bezug zum Wappenstifter haben, ergänzt. Dies können beispielsweise Geweihe, Büffelhörner, Federbüsche oder Flügel sein. Die Helmzier zeigt in die gleiche Richtung wie der Helm. Also bei einem von vorne dargestellten Adler zeigt auch der Helm nach vorne. Bei einem Löwen, der im Normalfall von der Seite zu sehen ist, sieht man auch den Helm von der Seite.

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Die Wappenbegründung

Beim Erstellen von einem neuen Familienwappen wählt ein Heraldiker die Symbole und Farben aus. Diese repräsentieren eine Familie, beziehungsweise einen Wappenstifter. Jedes Symbol und jede Farbe in einem Familienwappen hat seinen Sinn und seinen Ursprung. Beispielsweise liegt der Ursprung in einem anderen Wappen. Das kann ein kommunales Wappen sein oder ein historisches Familienwappen des eigenen Familienstammes. Oder es handelt sich um ein persönliches Symbol des Wappenstifters oder ähnliches. Diese Dinge muss man begründen. Das Familienwappen ist somit mit der Wappenbegründung erklärt. Damit wird auch nachgewiesen, dass ein neues Familienwappen nicht einfach von einem alten abgezeichnet wurde.

Diese Symbolerklärung steht als Begründung im Wappenbrief und gegebenenfalls in einer Wappenrolle. Bei historischen Familienwappen ist eine Wappen-Begründung nicht immer möglich, dann kann man das Wappen als Traditionswappen in der Wappenrolle eintragen.

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